
sind laut Betriebssicherheitsverordnung Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Der Begriff `Befähigte Person' hat im Wesentlichen die frühere Bezeichnung `Sachkundiger' ers...
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